Plastik & Stahl GmbH
 

AGB's

Allgemeine Verkaufsbedingungen der PS Plastik & Stahl GmbH

IAllgemeines
1. Allen Vereinbarungen, Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen zugrunde. Ge-schäftsbedingungen unserer Vertragspartner (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) oder Dritter, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht aus-drücklich widersprechen. Wird von uns auf ein Schreiben des Kunden oder eines Dritten Bezug genommen, das Geschäftsbedingungen enthält oder auf sie verweist, liegt darin kein Anerkenntnis dieser Bedingungen. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten gleichermaßen für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch soweit sie nicht nochmals ausdrücklich in Bezug genommen werden.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Verträge über Lieferungen und Leistungen und alle sonstigen Vereinbarungen bedürfen unserer schrift-lichen Bestätigung.

II. Preise, Lieferungen und Leistungen
1. Es gelten die in der Auftragsbestätigung niedergelegten Preise und Bedin-gungen. Sofern sich zwischen dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und dem der Lieferung die Preise unserer Vorlieferanten, unsere Kosten (z. B. Frachten) oder von uns zu zahlende Steuern, Zölle oder andere Abgaben erhöhen oder Abgaben neu eingeführt werden, sind wir berechtigt den Preis entsprechend anzugleichen, es sei denn, daß der Preis ausdrücklich als Festpreis bestätigt worden ist.

2. Die Preise verstehen sich frachtfrei beim Kunden angeliefert zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Zölle oder sonstige Einfuhrspesen.

III. Lieferfristen
1. Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung und Ankunft der Ware bei uns bzw. am Bestimmungsort.

2. Lieferfristen und Liefertermine gelten stets nur annähernd, es sei denn, daß ein fester Termin ausdrücklich vereinbart worden wäre. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeit-punkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragte Unternehmen.

3. Der Lauf der Lieferfristen beginnt frühestens mit Absendung unserer Auf-tragsbestätigung, nicht jedoch vor Beibringung aller vom Kunden zu be-schaffenden Unterlagen, behördlichen oder sonstigen Genehmigungen oder Freigaben und nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung oder Eröffnung eines etwa vereinbarten Akkreditivs und auch nicht vor sonstigen Klarstellungen, die der Kunde zu treffen hat. Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet unsere Rechte aus Verzug des Kunden – um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.

4. Treten nach Abschluß des Vertrages Umstände ein, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich mindern, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lie-ferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

5. In Fällen höherer Gewalt und sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlus-ses nicht vorhersehbaren, störenden Ereignissen (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Schwie-rigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigun-gen, insbesondere notwendigen Import- oder Exportlizenzen, Transportver-zögerungen, Streiks, behördlichen Maßnahmen), die wir nicht zu vertreten haben und die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, bei unserem Lieferwerk oder bei einem Vorlieferer eintreten, verlängern sich unsere Lieferfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber von dem Vertrag zurücktreten. Aufgrund eines derartigen Rücktritts steht keiner der Vertragsparteien ein Schadensersatzanspruch gegen die andere zu.

IV. Versand, Gefahrenübergang, Teillieferungen
1. Der Versandweg und die Versandmittel sowie Spediteur und Frachtführer werden von uns bestimmt, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.

2. Wird ohne unser Verschulden der Transport auf dem vereinbarten oder vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich oder wesentlich erschwert, so sind wir berechtigt, auf einem anderen Weg zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.

3. Falls handelsüblich, liefern wir verpackt. Die Kosten der Verpackung trägt der Kunde. Kosten des Kunden für Rücktransport oder eine eigene Entsor-gung der Verpackung übernehmen wir nicht.

4. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muß unverzüglich abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie nach unserer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursa-che beim Kunden liegt, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

5. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchen-übliche Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig.

V. Zahlung
1. Die Bezahlung unserer Rechnungen hat porto- und spesenfrei, ohne jeden Abzug und unabhängig vom Rechnungsdatum bis zum 15. des der Lieferung ab Lieferwerk oder Lager folgenden Monats so zu erfolgen, daß uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag am Fälligkeitstag zu Verfügung steht.

2. Alle Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der gezahlte Betrag bei uns in bar vorliegt oder einem unserer Konten vorbehaltslos gutgeschrieben ist. Bei Überschreiten des Zahlungszieles oder Verzug hat der Kunde die betreffende Verbindlichkeit mit 4 % p. a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen, es sei denn, der Kunde weist nach, daß unser Schaden niedriger ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behalten wir uns vor.

3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, dem Kunden die Weiter-veräußerung oder die Be- oder Verarbeitung der Ware zu untersagen und/oder die Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme der Ware ist kein Rücktritt vom Vertrag.

4. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprü-chen ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.

VI. Gewährleistung
1. Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich nach Anlieferung an den Kunden oder den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt als geneh-migt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen sieben Arbeitstagen nach Anlieferung des Liefergegenstandes bzw. wenn der Mangel bei der unverzüglichen, sorgfäl-tigen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen sieben Arbeitstagen nach der Entdeckung des Mangels bei uns eingegangen ist.

2. Bei Mängeln oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sind wir nach unserer Wahl zur Wandlung, Minderung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle des Fehlschlagens, der Verweigerung oder der Unmöglichkeit der Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Auf Schadenersatz wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft gleich aus welchem Rechtsgrunde haften wir nur Maßgabe der Bestimmungen des Abschnittes VIII.

VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum, bis der Kunde sämtliche Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat. Dies gilt auch für Verbindlichkeiten, die erst nach der Lieferung entstehen.

2. Solange uns das Eigentum vorbehalten ist, hat der Kunde die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und zu verwahren. Bis dahin ist er nicht befugt, die Vorbe-haltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Abnehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme zur Verwertung befugt, wobei der Erlös auf die Verbindlichkeiten des Abnehmers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – abzurechnen ist.

VIII. Haftung auf Schadenersatz
1. Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbeson-dere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen ist – soweit ist es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt - im Falle leichter Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen und im Falle grober Fahrlässigkeit unserer nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ausgeschlossen.

2. In allen übrigen Fällen haften wir, soweit wir für das Verschulden wegen Vorsatzes oder der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten einzustehen haben. Wir haften nicht für solche Schäden, welche für uns nicht vorhersehbar sind oder die vom Abnehmer beherrscht werden können.

3. Ansprüche aus dem Produkthaftpflichtgesetz bleiben unberührt.

4. Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

IX. Schlußbestimmungen
1. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Iserlohn, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft, für das diese Verkaufs-bedingungen gelten, ist nach unserer Wahl Iserlohn oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen uns ist Iserlohn ausschließlicher Gerichtsstand.

3. Die Beziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt nicht. Für die Auslegung von Handelsklauseln sind die Incoterms (Revision 1990) maßgeb-lich. Die Überschriften in diesen Verkaufsbedingungen dienen lediglich der bes-seren Orientierung. Sie sind für die Auslegung ohne Bedeutung.

4. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirk-sam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

5. Wir weisen darauf hin, daß wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 26 BDSG zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern.